Büroräume stellen besondere Anforderungen an die Hygiene- und Abstandsregeln im Sinne der Infektions-Eindämmung. Häufig arbeiten mehrere Mitarbeiter in einem Büroraum. Daher sind besondere Vorkehrungen zu treffen, damit der Geschäftsbetrieb weiterhin möglich ist. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die Aufklärung der Mitarbeiter, die Einhaltung von Abstandsregeln sowie Hygiene und Desinfektion.

Corona Maske am Arbeitsplatz Arbeitsschutz für Mitarbeiter*innen

Hygiene- und Abstandsregeln in Unternehmen

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber grundsätzlich zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsplatzes. Grundlage hierfür ist ArbSchG § 3. Zum sicheren Arbeitsplatz gehören auch Eindämmungs-Maßnahmen bei der Covid-19-Pandemie. Für Büroräume sind grundsätzlich die gleichen Richtlinien zum Infektionsschutz einzuhalten wie auch an anderen Arbeitsplätzen auch. Eine besondere Herausforderung besteht, da sich in Büroräumen häufig mehrere Personen auf begrenztem Raum aufhalten.

Präventionsprogramme zum Ausdrucken

Für den allgemeinen Arbeitsschutz in der Covid-19-Pandemie stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen eigenen Arbeitsschutz-Standard zum Download bereit.

Checklisten für Hygiene-Konzepte an Arbeitsplätzen verschaffen einen Überblick über konkrete Infektionsschutz-Maßnahmen. KAISER+KRAFT bieten hier einen guten Überblick.
Ebenso finden Arbeitgeber dort eine behördliche Checkliste über Zuständigkeiten in verschiedenen Arbeitsbereichen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Mit Dokumentationen über Mitarbeiterschulungen behalten Arbeitgeber einen Überblick über entsprechende Aufklärung zum Infektionsschutz.

Besondere Vorkehrungen in Büroräumen

Die wesentlichen Aspekte der Aufklärung über Infektionsrisiken, Hygiene und Abstand gelten auch und insbesondere in Büroräumen. Mitarbeiter müssen über die Ansteckungsgefahr sowie notwendige Hygienemaßnahmen Bescheid wissen. Dazu gehören beispielsweise das regelmäßige Händewaschen sowie die Desinfektion benutzter Geräte.

Grundsätzlich sind größere Menschenansammlungen zu vermeiden. Daher sollte an Mitarbeiter die Empfehlung ausgesprochen werden, auf öffentliche Transportmittel nach Möglichkeit zu verzichten.

Am Arbeitsplatz sollte ein Mindestabstand der Mitarbeiter von 1,5 Metern gewährleistet werden. Dies gilt auch und insbesondere für kleinere Räumlichkeiten. Nicht nur Büros, sondern auch Konferenzräume oder Toiletten sollten mit entsprechenden Abstandsregeln gekennzeichnet werden. Im Idealfall werden einzelne Arbeitsplätze durch Trennwände voneinander abgegrenzt.

Vorteilhaft ist es, wenn Mitarbeiter grundsätzlich einen Mund-Nase-Schutz tragen. Dies ist insbesondere in Räumen von Relevanz, in denen der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Empfehlenswert ist es auch, Mitarbeiter in feste Teams einzuteilen. Auf diese Weise lässt sich der Kontakt unter den Angestellten minimieren. Im Rahmen von Meetings sollte die Anzahl der Teilnehmer auf das Minimum reduziert bleiben.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sollte grundsätzlich zur Verfügung stehen. Dazu gehören Masken sowie Hygiene-Artikel wie Seifen und Desinfektionsmittel.

Bei Begrüßungen sollten die Mitarbeiter nach Möglichkeit auf Körperkontakt verzichten. Insbesondere auf Händeschütteln oder Umarmungen ist zu verzichten.

Das regelmäßige Lüften der Räumlichkeiten ist von besonderer Bedeutung. Mindestens fünf bis zehn Minuten lang sollten die Büroräume etwa vier Mal pro Tag gelüftet werden.

Die Arbeitsplätze sowie Arbeitsmittel sollten mehrmals täglich gesäubert und desinfiziert werden. Dies gilt insbesondere für Geräte, die von mehreren Mitarbeitern genutzt werden, beispielsweise Drucker oder Kopierer.

Infektionsschutz-Maßnahmen in Pausenräumen

Größere Versammlungen von Mitarbeitern sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Gerade in Pausenräumen halten sich Mitglieder oft auf engem Raum und für längere Zeit auf. Daher sollte in erster Linie die zulässige Personenzahl festgelegt und deutlich kommuniziert werden. Die Maximalanzahl ist so zu wählen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen möglich ist.

Verhaltensregeln sollten deutlich und wiederholt kommuniziert werden. Es empfiehlt sich, Infotafeln mit den Hygiene- und Infektionsschutz-Richtlinien zu platzieren und zur Einhaltung der Abstandsregeln Markierungen anzubringen.

Ebenso ist in Pausenräumen auf die Desinfektion genutzter Geräte (etwa Kaffeemaschinen) und auf regelmäßiges Lüften zu achten.

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