Beim Aufbau eines eigenen Online-Handels gibt es mit Blick auf die Webseite und Einrichtung der Bezahlverfahren bestimmte gesetzliche Vorgaben und Verhaltensregeln, die zu beachten sind. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren E-Commerce-Auftritt Compliance-seitig absichern.

Jedes erfolgreiche Unternehmen fußt heute auf Governance und Compliance. Gemeint ist die Unternehmensführung mit klar definierten Richtlinien, ein wirksames Risikomanagement inklusive Risikoanalyse und ein Werk von internen oder externen, auch rechtlich verbindlichen Regeln oder Normen für die Bereitstellung von Informationen – eben Compliances genannt.

Compliance-Sicherheit schaffen

Wenn Sie ein E-Commerce-Geschäft starten wollen, müssen Sie vor allem auf Compliance achten. Das gilt besonders für die Bezahlabwicklung und die Einrichtung der von Ihnen geplanten Payment-Verfahren, seien es Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder das vom Münchner Zahlungsdienstleister PAYMILL angebotene Sofort mit Direktanweisung. Dazu benötigen Sie zunächst ein Händlerkonto bei einem Payment Service Provider wie PAYMILL oder einer Akzeptanzbank. Um so einen Händler-Account zu erhalten, müssen Sie belegen, dass Ihr Online-Auftritt den Compliance-Anforderungen entspricht. Die Erfüllung dieser Kriterien gewährleistet, dass Ihr Online-Handel rechtlich abgesichert ist und außerdem die Interessen und Rechte der Verbraucher gewahrt werden. Nur so können Sie Ihre Kunden langfristig an sich binden.

Anforderungen der Zahlungsdienste

Wenn Sie als Online-Händler für Ihre Kunden einen Zahlungsdienst in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie zunächst einen Vertrag mit einer Akzeptanzbank abschließen, dies übernimmt zum Beispiel Ihr Payment Service Provider. Dazu und darüber hinaus müssen Sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen und Informationen bereithalten, um von der Bank akzeptiert zu werden. Diese Informationen können bei der Registrierung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sein.

Dazu gehören alle Geschäftsdaten einschließlich Handelsregisternummer, Adresse, Telefonnummer und Land des Antragstellers ebenso wie persönliche Daten zu den Mitgliedern des jeweiligen Unternehmens, wie Zeichnungsberechtigte und maßgebliche Anteilseigner. Hinzu kommen natürlich alle relevanten Kontodaten einschließlich Kontonummer, Bankname, SWIFT- oder BIC-Code.

„Der Prozess der Identifizierung und Überprüfung ist für regulierte Finanzinstitute obligatorisch. In einigen Fällen und in Abhängigkeit von den Umständen kann die Nichtbeachtung der angeforderten Informationen und/oder Dokumente die Ablehnung Ihres Händler-Antrags oder die Schließung Ihres bereits offenen Kontos verursachen“, betont Marie-Hélène Georges Managing Director bei PAYMILL, dem Tochter-Unternehmen der CYBERservices Group.

EU-weit gültige Verbraucherrechte

Die Rechte der Kunden gelten EU-weit und können unter europa.eu in allen Sprachen des europäischen Staatenverbundes nachgelesen werden. Dabei werden folgende fünf Punkte unterschieden:

  • Vertragsinformationen: Dazu gehören die wesentlichen Eigenschaften des Produkts, der Gesamtpreis inklusive Steuern und Gebühren, (gegebenenfalls) die Liefer- und andere Zusatzkosten, die Modalitäten bezüglich Zahlung, Lieferung und Leistung, der Händlername beziehungsweise die Händleridentität samt Anschrift und Telefonnummer sowie (gegebenenfalls) die Vertragslaufzeit und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Für den Online-, Telefon-, Versandkatalog- oder Haustürverkauf gelten unter anderem ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen und der Grundsatz, dass der Kunde keine Liefer- und Zusatzkosten bezahlen muss, über die er nicht vorher informiert wurde. Wenn zutreffend, muss der Händler neben seiner rechtlichen Identität auch den Berufsverband angeben, dem er angehört. Die Handelsregisternummer des Händlers darf natürlich auch nicht fehlen. Der Kunde muss ferner auch darüber informiert werden, wie seine persönlichen Daten gesammelt und verarbeitet werden und welche Rechte der Kunde bezüglich der Löschung der Daten hat.
  • Preisbildung und Zahlungen: Der Kunde muss, wie gesagt, über den Gesamtpreis inklusive Steuern, Zusatzkosten und Gebühren informiert werden. Preisaufschläge bei der Verwendung von Kreditkarten etwa dürfen nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten, die für den Händler anfallen. In manchen Ländern sind solche Zusatz-Entgelte sogar gänzlich verboten. Der Händler darf dem Kunden auch keine Kosten für Dienste „aufdrücken“: Ein bereits angekreuztes Kästchen, das nicht deaktiviert werden kann, gilt nicht als Zustimmung, weshalb der Kunde in dem Fall Anspruch auf Rückerstattung hat. Eine Preisdiskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz des Kunden ist ebenfalls nicht zulässig.
  • Mehrwertsteuer: Die Umsatz- oder Mehrwertsteuer (MwSt.) fällt innerhalb der EU nur einmal und nur in dem Land an, in dem der Kauf getätigt wurde. Für den Online-Kauf in einem anderen EU-Land können Sonderregeln gelten. Übersteigt der Online-Handel in ein anderes EU-Land eine gewisse Umsatzschwelle, gilt die Mehrwertsteuer des Bestimmungslandes. Die jeweiligen VAT Thresholds liegen je nach EU-Land meist bei 35.000 Euro (z.B. Frankreich, Italien, Griechenland, u.a.), in Deutschland dagegen sind es 100.000 Euro. Ausnahmen gelten für Autos sowie für Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronische Dienste, denn dabei fällt die MwSt. aus dem jeweiligen Wohnsitzland an.
  • Versand und Lieferung: Zu den Lieferkosten siehe Punkt 1 und 2. Bei beschädigter Ware haftet der Händler für alle Schäden. Bei Lieferverzug nach mehr als 30 Tagen oder über die vereinbarte Lieferfrist hinaus muss der Kunde den Händler erinnern und eine zusätzliche, angemessene Lieferfrist setzen, bevor er sein Anrecht auf Kündigung und Erstattung des Kaufpreises geltend machen kann.
  • Gewährleistung und Rücksendungen: Sollte die Ware mangelhaft sein oder nicht der Werbung entsprechen, muss der Händler laut EU-Recht die Ware nachbessern, ersetzen, den Kaufpreis mindern oder erstatten. Beim Online-, Telefon- oder Haustürverkauf hat der Kunde das Recht, den Kauf oder die Bestellung der Ware binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Ausgenommen sind unter anderem Flugtickets, Fahrkarten, Hotelreservierungen, Buchungen von Mietautos, regelmäßig zugestellte Waren (z.B. Getränkelieferungen), maßgefertigte Waren, versiegelte Ton- und Bildträger sowie Software-Programme und digitale Online-Inhalte nach Download-Start. Für den Rücktritt vom Kaufvertrag gilt, dass Händler dem Kunden ein Muster-Widerrufsformular (siehe Richtlinien) zur Verfügung stellen und über etwaige Rücksendekosten informieren müssen. Der Kunde muss im Gegenzug die ungebrauchte Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden und hat dann das Recht auf eine Erstattungsfrist von ebenfalls 14 Tagen.

Fazit und Rat zu anwaltlicher Unterstützung

Die hier beschriebenen Compliance-Anforderungen bezüglich der Verbraucherrechte und Geschäftsbedingungen sind eine wertvolle Basis für den Aufbau Ihres Online-Handels. Damit schützen Sie nicht nur Ihr junges E-Commerce-Geschäft, sondern schaffen auch die Grundlage dafür, Ihre Kunden bestmöglich abzusichern.

Um die Kunden langfristig an Ihr Geschäft zu binden, sollten Sie darum stets transparent und offen kommunizieren, was Lieferbedingungen und Zahlungsmodalitäten angeht und welche Versand- oder sonstigen Zusatzkosten auf sie zukommen. Damit Sie ganz auf der sicheren Seite sind, hält es PAYMILL Managing Director Marie-Hélène Georges für ratsam, „sich die Unterstützung eines Anwalts zu suchen, um Ihre Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen zu entwerfen“.

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